Aux Sources De Lescheret
Naturcampingplatz mit modernen Anlagen in einer schönen Gegend in den südbelgischen Ardennen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Wenn Sie bei uns eine Reservierung vornehmen oder auf Probe campen kommen, kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Campingplatz zustande. Die Hauptpunkte dieser Vereinbarung sind die Aufenthaltsdauer, der Ort und der Preis. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Regeln, die von Bedeutung sind (sein können), wie z. B. die Zahlungsfrist, Stornierungsregeln, vorzeitige Abreise usw. Es gibt keine gesetzliche Bedenkzeit für Buchungen im Tourismusbereich. Sie können nicht kostenlos stornieren. Sie können eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, wenn Sie dies wünschen. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es Regelungen für praktischere Angelegenheiten. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Camping ASDL

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren weitgehend auf den sogenannten RECRON-Bedingungen (1. Juli 2016), die in Absprache mit dem Konsumentenverband und dem ANWB (NL) erstellt wurden.

 

Artikel 1: Definitionen

In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutungen

a. Campingausrüstung: Zelt, Faltcamper, Campingwagen, Reisewohnwagen usw;

b. Stellplatz: eine der im Vertrag angegebenen Platzierungsmöglichkeiten für Campingmittel;

c. Touring-Stellplatz: ein Stellplatz, der für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten zur Verfügung steht;

d. Saisonstellplatz: ein Stellplatz, der für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu maximal acht Monaten zur Verfügung steht

e. Ferienhaus: Zelt, Faltcamper, Campingwagen, Wohnwagen oder freistehender Wohnwagen, Bungalow, Gartenhaus, Wanderhütte usw;

f. Unternehmer Camping ASDL Sprl, das Unternehmen, das dem Urlauber den Campingplatz/das Ferienhaus zur Verfügung stellt;

g. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer den Vertrag über den Campingplatz/die Ferienwohnung abschließt; h. Miturlauber: die Person, die mit dem Unternehmer in einer Beziehung steht:

h. Miturlauber: die Person(en), die ebenfalls im Vertrag genannt wird/werden

i. Dritte: jede andere Person, bei der es sich nicht um den Urlauber und/oder seine(n) Miturlauber handelt;

j. Vereinbarter Preis: das Entgelt, das für die Nutzung des Campingplatzes oder der Ferienunterkunft gezahlt wird; dabei ist anhand einer Preisliste anzugeben, was im Preis enthalten ist; bei einer Änderung des Preises muss der Urlauber den Urlauber über den Preis informieren; bei einer Änderung des Preises muss der Urlauber den Urlauber über den Preis informieren;

k. Informationen: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung des gemieteten Campingplatzes oder der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln für den Aufenthalt (wie in der Hausordnung enthalten);

l. Ankunft: Gemeint ist auch die vereinbarte Ankunft;

m. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthaltes;

n. Streitfall: wenn eine vom Urlauber an den Unternehmer herangetragene Beschwerde nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst wird. 

 

 

Artikel 2: Inhalt der Vereinbarung

1. Der Unternehmer stellt die Wohnung dem Urlauber zu Erholungszwecken zur Verfügung, also nicht zum ständigen Aufenthalt:

a. eine vereinbarte Art von Campingplatz für den vereinbarten Zeitraum; der Urlauber erhält dadurch das Recht, ein Campingmittel der vereinbarten Art und für die angegebenen Personen aufzustellen.

b. oder eine Ferienwohnung der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs, zum vereinbarten Preis und mit den vereinbarten Personen.

2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber die Informationen, auf deren Grundlage der Vertrag teilweise zustande kommt, vorher zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls durch einen Link auf die Website. Der Unternehmer wird den Urlauber stets rechtzeitig über etwaige Änderungen informieren.

3. Weichen die Angaben erheblich von den bei Vertragsabschluss gemachten Angaben ab, so ist der Urlauber berechtigt, den Vertrag ohne Kosten zu stornieren.

4. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die in den dazugehörigen Informationen niedergelegten Regeln zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder sich bei ihm aufhalten, den Vertrag und die in den dazugehörigen Informationen festgelegten Regeln ebenfalls einhalten.

5. Der Urlauber und der Unternehmer können individuelle Zusatzvereinbarungen treffen, in denen von diesen Bedingungen abgewichen wird.

6. Der Unternehmer geht davon aus, dass der Urlauber diesen Vertrag mit dem Einverständnis seines möglichen Partners abschließt.

 

Artikel 3: Dauer und Erlöschen der Vereinbarung

Der Vertrag endet von Rechts wegen mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

Artikel 4: Preis und Preisänderung

1. Der Unternehmer hat bei Abschluss des Vertrages über einen Saisonplatz die zu zahlenden Anschlussgebühren an das Leitungsnetz (Wasser, Strom, Abwasser usw.) schriftlich bekannt zu geben. Die Anschlussgebühren werden nicht zurückerstattet, wenn der Vertrag gekündigt wird.

2. Der Preis wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarife vereinbart, wie sie vom Unternehmer festgelegt wurden.

3. Entstehen infolge einer Erhöhung der finanziellen Belastung des Unternehmers Mehrkosten durch erhöhte Aufwendungen und Abgaben, die sich unmittelbar auf den Platz, die Campingmittel, die Ferienwohnung oder den Urlauber beziehen, so können diese auch nach Vertragsabschluss auf den Urlauber umgelegt werden.

 

Artikel 5: Zahlung

1. Der Urlauber hat die Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist, unter Einhaltung der vereinbarten Fristen.

2. Ist eine Buchung mehr als sechs Wochen vor dem Anreisetermin erfolgt und kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ausreichend innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Aufforderung nach, so ist der Unternehmer berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.

3. Ist eine Buchung sechs Wochen oder weniger vor dem Anreisedatum erfolgt und hat der Urlauber seine Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ausreichend erfüllt, so ist der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst und der Urlauber schuldet dem Unternehmer eine Vergütung gemäß § 6 Abs. 1. Der Unternehmer hat den Urlauber vorher auf die Folgen eines Zahlungsverzuges hinzuweisen.

4. Sollte der Unternehmer am Anreisetag nicht im Besitz des geschuldeten Gesamtbetrages sein, so ist er berechtigt, dem Urlauber den Zutritt zum Gelände zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.

5. Alle angemessenen außergerichtlichen Kosten, die der Unternehmer nach einer Inverzugsetzung aufwendet, gehen zu Lasten des Urlaubers. Wird der Gesamtbetrag nicht fristgerecht und nach schriftlicher Zahlungsaufforderung gezahlt, so wird auf den noch ausstehenden Betrag der gesetzlich festgelegte Zinssatz berechnet.

 

Artikel 6: Stornierung

1. Im Falle einer Stornierung hat der Urlauber eine Vergütung an den Unternehmer zu zahlen.  Diese Entschädigung beträgt einen Prozentsatz des vereinbarten Preises (je nach Ankunftszeitpunkt) wie folgt: ab Buchung 15%, ab 3 Monaten 50%, ab 2 Monaten 75%, ab 1 Monat 90%, ab Ankunft 100%.

2. Die Vergütung ist nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückzuzahlen, wenn der Campingplatz oder die Ferienwohnung auf Empfehlung des Urlaubers (mindestens 1 Woche vor dem gebuchten Zeitraum) und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers von einem Dritten für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon reserviert wird.

 

Artikel 7: Nutzung durch Dritte

1. Die Nutzung eines Campingmittels und/oder des darauf befindlichen Geländes durch Dritte ist nur zulässig, wenn der Unternehmer eine schriftliche Zustimmung erteilt hat.

2. Die erteilte Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft werden, die vorher schriftlich festzuhalten sind.

 

Artikel 8: Verspätete Ankunft und vorzeitige Abreise des Urlaubers

Der Urlauber schuldet den vollen Preis für den vereinbarten Zeitraum.

 

Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung

1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:

a. Für den Fall, dass der Urlauber, der/die Miturlauber und/oder der/die Dritte(n) trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen, die in den dazugehörigen Informationen festgelegten Regeln und/oder die behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ausreichend erfüllt/erfüllen und dies in einem Ausmaß, dass dem Unternehmer nach Kriterien der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann;

b. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und/oder Miturlauber belästigt oder die gute Stimmung auf oder in der unmittelbaren Umgebung des Geländes stört;

c. Für den Fall, dass der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung durch die Nutzung des Campingplatzes und/oder seiner Campingmittel gegen die Bestimmung des Geländes verstößt;

d. Für den Fall, dass die Campingmittel des Urlaubers nicht den allgemein anerkannten Sicherheitsstandards entsprechen,

2. Wünscht der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung, so ist er verpflichtet, den Urlauber in einem persönlich übergebenen Schreiben davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Schreiben muss der Urlauber über die Möglichkeit informiert werden, den Streitfall vor Gericht zu bringen. In dringenden Fällen kann die schriftliche Abmahnung entfallen.

3. Nach der Stornierung muss der Urlauber dafür sorgen, dass sein Campingplatz bzw. sein Campingmittel bzw. sein Feriendomizil so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, geräumt und das Gelände verlassen wird.

4. Der Urlauber bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.

 

Artikel 10: Räumung

1. Bei Beendigung des Vertrages hat der Urlauber spätestens am letzten Tag des vereinbarten Zeitraumes den Platz zu räumen und in seinem ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.

2. Falls der Urlauber seine Campingmittel nicht entfernt und/oder die Ferienwohnung nicht abgibt, ist der Unternehmer berechtigt, den Platz und/oder die Ferienwohnung auf Kosten des Urlaubers zu räumen, nachdem er ihn dazu aufgefordert hat, ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 9 Absätze 2 und 3. Etwaige Lagerkosten gehen, soweit zumutbar, zu Lasten des Urlaubers.

 

Artikel 11: Gesetze und Vorschriften

1. Der Urlauber hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm aufgestellte Campingmittel sowohl im Innen- als auch im Außenbereich allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die von den Behörden oder vom Unternehmer im Rahmen von Umweltmaßnahmen für sein Unternehmen an das Campingmittel gestellt werden (können).

2. Im Falle eines Saisonplatzes bevollmächtigt der Urlauber den Unternehmer oder seinen als solchen bezeichneten Vertreter durch die bloße Unterzeichnung des Vertrages, sich Zugang zu den Campingmitteln des Urlaubers zu verschaffen und die Campingmittel periodisch auf diese Anforderungen hin zu überprüfen. Diese Prüfung muss vom Unternehmer vorher schriftlich angekündigt werden.

3. Flüssiggasanlagen sind auf dem Gelände nur in von der zuständigen Behörde zugelassenen Kraftfahrzeugen zulässig.

4. Muss der Urlauber vorbeugende Maßnahmen nach den kommunalen Brandschutzbestimmungen treffen, wie z.B. einen zugelassenen Feuerlöscher bereithalten, so hat er diese Bestimmungen strikt zu beachten.

 

Artikel 12: Wartung und Bau

1. Der Urlauber ist verpflichtet, das von ihm aufgestellte Campingmittel oder die von ihm benutzte Ferienwohnung und das dazugehörige Gelände in einem guten Zustand zu halten.

2. Dem Urlauber ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher abzuschneiden, Antennen zu errichten, Zäune oder Trennwände aufzustellen oder Gebäude oder andere Einrichtungen jeglicher Art in der Nähe, auf, unter oder um die Campingmittel herum zu errichten.

3. Der Urlauber bleibt jederzeit dafür verantwortlich, dass das Campingmittel und die in Absatz 2 genannten Einrichtungen beweglich bleiben.

 

1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere als Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist auf einen Höchstbetrag von € 455.000,- je Schadensfall begrenzt. Der Eigentümer haftet nicht für einen Unfall, einen Diebstahl oder eine Beschädigung auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind auf ein ihm zurechenbares Versäumnis zurückzuführen. Der Vermieter haftet auch nicht für die Folgen extremer Witterungsbedingungen oder anderer Formen höherer Gewalt.

2. Der Unternehmer haftet für Störungen auf seinem Teil der Versorgungsleistungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder diese Störungen stehen im Zusammenhang mit der Leitung ab der Abnahmestelle des Urlaubers. Der Urlauber haftet für Störungen in seinem Teil der Versorgungsleistungen, gerechnet ab dem Übernahmepunkt, es sei denn, es handelt sich um höhere Gewalt.

3. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch eine Handlung oder Unterlassung von ihm selbst, dem/den Miturlauber(n) und/oder Dritten verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, dem/den Miturlauber(n) und/oder Dritten zugerechnet werden können.

4. Nach einer Meldung des Urlaubers über Belästigungen durch andere Urlauber ist der Unternehmer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

Artikel 14: Regelung von Streitigkeiten

1. Auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist belgisches Recht anwendbar. Nur das belgische Gericht ist befugt, diese Streitigkeiten zur Kenntnis zu nehmen. In erster Instanz ist das Gericht von Neufchâteau, Belgien, zuständig. Es gilt der niederländische Text. Im Falle einer Diskrepanz zwischen der niederländischen Version und einer fremdsprachigen Version ist die niederländische Version maßgebend.

2. Eine Beanstandung muss spätestens 3 Monate nach dem Datum, an dem der Urlauber die Beanstandung beim Unternehmer eingereicht hat, und spätestens 6 Monate nach dem Aufenthalt schriftlich eingereicht werden.

 

Artikel 15: Änderungen

Änderungen dieser Bedingungen können von Zeit zu Zeit auftreten. Solche geänderten Bedingungen gelten nicht rückwirkend.